Kath. Kindergarten St. Christophorus Percha

Kath. Kindergarten St. Christophorus Percha

Keine Gruppen, eher eine Großfamilie

In unserem Kindergarten haben wir drinnen und draußen genügend Platz für bis zu 50 Kinder.

Im Haus, das eher wie ein Zuhause anmutet, und im Garten mit seinen vielen Möglichkeiten betreuen 7 pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte die Kinder, zeitweise unterstützt von Praktikanten und Auszubildenden.

Gemäß dem offenen Konzept gibt es bei uns keine Gruppen und festen Bezugspersonen. Wir sind eine große Gemeinschaft aus Kindern und Mitarbeiterinnen, die den Tag im Kindergarten drinnen und draußen gemeinsam gestaltet.

So können die Kinder jederzeit die Angebote im gesamten Kindergarten nutzen und sich mit anderen Kindern treffen, z.B. im Atelier, im Bauzimmer, in der Küche, im Restaurant, in der Turnhalle, im Legozimmer, in der Bibliothek, in der Wohnung oder im Garten.

Wir nehmen Kinder ab 2 Jahren und 6 Monaten auf.

Für Kinder mit Behinderung und für Kinder, die von Behinderung bedroht sind und erhöhten Förderbedarf haben, können wir Plätze für die Einzelintegration anbieten. Dabei arbeiten wir mit der Lebenshilfe Starnberg (interdisziplinäre Frühförderstelle) zusammen.

Eine Gruppe – eine Gemeinschaft

  • max. 50 Kinder
  • alters- und geschlechtergemischt

Tag der offenen Tür
Unsere Arbeit und unser Haus können Sie an diesem Nachmittag kennenlernen – und natürlich unser Team.

Hospitationen
Nach der Anmeldung laden wir Sie und Ihr Kind ein, bei uns zu hospitieren. So lernen wir uns gegenseitig kennen. Sie erfahren mehr über unsere pädagogische Arbeit im Haus, unsere Haltung zu pädagogischen Themen und zur Arbeit mit den Kindern.
Nach der Hospitation können Sie noch immer entscheiden, ob unser Kindergarten der richtige für Ihr Kind ist.

Spielgruppe nach den Pfingstferien
Bereits angemeldete Kinder können zwischen den Pfingst- und Sommerferien einmal in der Woche nachmittags ein wenig Kindergartenluft schnuppern und die Pädagoginnen und anderen Kinder kennenlernen. Das erleichtert den Start im September.

Kleingruppen mit Mutter oder Vater
Ab September starten wir in 3 Kleingruppen mit den neuen Kindern. Anfangs dürfen Mama oder Papa dabei bleiben, wenn nötig.

Dauer der Eingewöhnung
Die ersten Trennungen von den wichtigsten Bezugspersonen sollen feinfühlig, bedürfnisorientiert und liebevoll stattfinden. Wir wollen Ihrem Kind so viel Zeit zu geben, wie es braucht, d.h. wir zwingen es nicht, bei uns zu bleiben, wenn es das noch nicht alleine möchte. Tempo und Dauer der Eingewöhnung gibt Ihr Kind vor.
Sie können mit Ihrem Kind zuhause schon kleine Abschiede üben und Rituale finden, die die Trennung für Ihr Kind leichter machen.
Auf jeden Fall bitten wir Sie, einen Plan B parat zu haben, sollte die Eingewöhnung länger als 2 bis 3 Wochen dauern.

Abschluss der Eingewöhnung
Ihr Kind ist dann eingewöhnt, wenn es freudig in den Kindergarten kommt und sich gut und gerne von Ihnen löst, den Spielkontakt zu den anderen Kindern sucht und sich von seiner Bezugsperson trösten lässt.

Rückschläge
Es ist völlig normal, wenn Ihr Kind, obwohl es sich bei uns wohl und angenommen fühlt, plötzlich tränenreiche Abschiede einfordert. Bleiben Sie gelassen und geben Sie Ihrem Kind die Zeit und Unterstützung, die es in diesem Moment benötigt. Auch wir stehen Ihnen dann gerne mit Rat zur Seite.

Die wichtigsten Kinderrechte

Alle Kinder haben das Recht gleich behandelt zu werden, egal ob sie Jungen oder Mädchen, Deutsche oder Ausländer, dick oder dünn, groß oder klein, arm oder reich, krank oder gesund sind. (Artikel 2)

Kinder haben das Recht vor Gewalt geschützt zu werden. Dazu gehört auch der Schutz vor Beschimpfungen und Hänseleien. (Artikel 19)

Kinder haben das Recht, soviel wie möglich zu lernen und eine Ausbildung zu machen. (Artikel 28, 29)

Kinder haben das Recht, dass ihre Eltern für sie da sind und sie liebevoll und respektvoll behandeln. Eltern dürfen ihren Kindern keine Gewalt zufügen. (Artikel 5, 19, 34)

Kinder haben das Recht auf die Fürsorge beider Elternteile und das Recht auf den Kontakt zu Vater und Mutter und allen Verwandten. (Artikel 9, 10)

Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)

Kinder haben das Recht gesund und gut leben zu können. Es soll alles dafür getan werden, dass sie gesund bleiben bzw. werden. Sie sollen genug Essen und Kleidung bekommen. (Artikel 24, 27, 26)

Kinder haben das Recht sich zu informieren, sich frei zu entscheiden und bei Themen, die sie betreffen, mitzubestimmen. (Artikel 12, 13, 14, 17)

Kinder haben das Recht, zu spielen, zu basteln, Sport zu treiben, Freunde zu treffen und sich auszuruhen. (Artikel 31)

Kinder haben das Recht auf einen eigenen Namen, auf die Zugehörigkeit zu einer Familie und zu einem Staat, denn kein Kind soll mit einem anderen verwechselt werden können. (Artikel 7, 8)

Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, d.h. niemand darf ohne Erlaubnis des Kindes dessen Post öffnen, seine E-Mails oder sein Tagebuch lesen. (Artikel 16)

Quelle: Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Karlsruhe, Kinderbüro Karlsruhe

Pädagogik

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